CZV Prüfungen

Die CZV Prüfung muss bestehen, wer den Fähigkeitsausweis erwerben möchte und das Gesuch für den Lernfahrausweis (C/C1 oder D/D1)
nach dem 1. September 2009 eingereicht hat. Falls Sie noch eine CZV-Prüfung absolvieren müssen, dürfen CZV-Kurse erst nach bestandener CZV-Prüfung absolviert werden. Kurse welche vor der CZV-Prüfung besucht wurden, können nicht an die Weiterbildung angerechnet werden.

Drei CZV Prüfungen
Nach der schriftlichen Zusatztheorieprüfung und der Prüfungsfahrt beim Strassenverkehrsamt, die für den Erhalt des Fahrausweises erforderlich sind,

müssen für den Fähigkeitsausweis folgende Prüfungen bestanden werden:
  • schriftliche Theorieprüfung CZV im Strassenverkehrsamt
  • mündliche Theorieprüfung CZV an den Stützpunkten der ASTAG
  • allgemeiner Teil Praxis CZV an den Stützpunkten der ASTAG
Diese drei Prüfungsteile werden separat bewertet und müssen voneinander unabhängig bestanden werden.

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Die schriftliche CZV Theorieprüfung muss vorgängig absolviert werden, bevor die Anmeldung beim Astag vorgenommen werden kann.